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AbschnittVorgehen: Lizenzen

Vorgehen: Lizenzen

RECHTEKLÄRUNG

Urheberrechtsschutz

Um Nutzungsrechte an einem Werk einräumen zu können, muss zunächst einmal als gesichert gelten, dass es sich überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt (siehe Artikel zum Urheberrecht). Liegt eine ausreichende geistige oder kreative Schöpfungshöhe und damit ein Urheberschutz am Werk vor, muss außerdem die Urheberschaft zweifelsfrei geklärt werden.

Urheberschaft

Nur die Rechteinhabenden haben das Recht zur Veröffentlichung, Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung eines Werks (§12 ff UrhG) und auch zu dessen Lizenzierung. Neben der Urheberschaft müssen auch die Nutzungsrechte bei der lizenzgebenden Person liegen. Bevor diese lizenzieren kann, muss sichergestellt sein, dass keine weiteren Rechte betroffen sind bzw. rechtliche Einschränkungen vorliegen, die die Wahl der Lizenz beeinflussen können (siehe Artikel zum Urheberrecht).

Nachnutzung Inhalte Dritter

Falls bspw. geistiges Eigentum von Dritten in der eigenen Forschungsarbeit enthalten ist, müssen Nutzungsrechte für dessen Verwendung vorliegen – z. B. in Form von Lizenzverträgen. Wurden die Inhalte unter offenen Lizenzen veröffentlicht, sollte die Kompatibilität der Lizenz mit der geplanten Lizenz der eigenen Veröffentlichung überprüft werden.

Persönlichkeitsrechte

Auch dürfen in Forschungsarbeiten verwendete Bilder oder Videos mit darauf erkennbaren Personen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht und verbreitet werden oder müssen sonst entfernt oder unkenntlich gemacht werden (bzw. mittels Filters).

Datenschutz

Vorgaben des Datenschutzes müssen ebenfalls eingehalten werden. So darf eine Verarbeitung1Hierzu zählen u. a. auch die Veröffentlichung, Archivierung usw. von personenbezogenen Daten in Forschungsarbeiten, z. B. bei Interviews im Rahmen von Forschungsarbeiten im Kontext der Oral History, nicht ohne eine informierte Einwilligung'Informierte Einwilligung (informed consent) meint die Zustimmung der Forschungsteilnehmenden zur Teilnahme an einem Forschungsvorhaben auf der Basis umfangreicher und verständlicher Informationen. Die Ausgestaltung einer informierten Einwilligung muss dabei sowohl ethische Grundsätze als auch datenschutzrechtliche Anforderungen adressieren.' (Data Affairs, Glossar) Weiterlesen der betroffenen Personen erfolgen. 

Erst wenn alle Rechte geklärt sind, kann das Werk durch die Urhebenden lizenziert werden, denn die lizenzgebende Person muss über all diejenigen Rechte verfügen, die sie den Nachnutzenden einräumen will (Kreutzer et al. 2021, 172).

LIZENZIERUNG MIT EINER CC-LIZENZ

Die CC-Lizenzen sind von der Non-Profit-Organisation Creative Commons vorgefertigte Verträge, mit denen die Rechteinhabenden der Öffentlichkeit die Nutzungsrechte am eigenen geistigen Eigentum einräumen können. Die bestehenden Lizenzen sind aufgrund des standardisierten Baukastenprinzips auch ohne juristisches Wissen gut nachvollziehbar und mit über 2 Milliarden CC-lizenzierten Werken weit verbreitet (Creative Commons, 2023a).

Die Lizenzverträge setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, von denen jeweils ein Baustein eine Bedingung für die Wiederverwendung festlegt. Die Bausteine werden mit Symbolen visualisiert und haben einen hohen Wiedererkennungswert, sodass Nachnutzende schnell verstehen, was sie bei einer Nachnutzung beachten müssen.

BAUSTEINE

BY Attribution – Der Name des*der Urheber*in muss genannt werden.
NC Non-Commercial – Das Werk darf nicht kommerziell verwertet werden.
ND No Derivates – Das Werk darf nicht verändert werden.
SA Share Alike – Weitergabe des Werkes darf nur unter gleichen Bedingungen (Lizenz) erfolgen.

Grafik: Creative Commons-Lizenzen, Shaddim lizenziert unter CC-BY-4.0

Lizenzverträge

Aus den Bausteinen setzen sich dann die weltweit rechtsgültigen Lizenzverträge zusammen: CC Zero oder CC BY, CC BY-SA, CC BY-NC, CC BY-NC-SA, CC BY-ND und CC BY-NC-ND.

CC Zero (0) stellt das Werk als gemeinfrei oder Public Domain zur Verfügung. Die Nutzung des Werkes ist demnach ohne jegliche Einschränkung möglich. Die CC BY ist ein Beispiel für eine sehr offene Lizenz, während die Lizenz CC BY-ND restriktiver ist, da das Werk nicht angepasst oder verändert werden darf und die Urhebenden genannt werden müssen.

Soll ein unter einer CC-Lizenz angebotenes Material, z. B. eine Abbildung, in einem anderen Beitrag verwendet werden, ist die CC-Lizenz des Beitrags von der ursprünglichen Lizenz des Materials (hier der Abbildung) abhängig und mitunter sind verschiedene Lizenzvarianten nicht kompatibel (Klimpel 2019). Das ist z. B. der Fall, wenn ein unter CC BY-SA veröffentlichtes Foto in einem unter CC BY zu veröffentlichendem Artikel verwendet wird. Die exakte Lizenz des Artikels wäre ebenfalls die CC BY-SA.2Ausführliche Informationen unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons

Für die Veröffentlichung und Archivierung von Forschungsdaten kann nicht per se eine bestimmte CC-Lizenz empfohlen werden, denn vertragliche Vereinbarungen, die Art der Daten, ihre Entstehung und (womöglich sensiblen) Inhalte legen erst im konkreten Anwendungsfall die Kriterien für die geeignete Lizenz fest. Für wissenschaftliche Textpublikationen hat sich jedoch bereits die CC BY-Lizenz durchgesetzt und wird zudem von der DFG empfohlen (DFG 2014).

Auswahl der passenden CC-Lizenz

Für die Auswahl der passenden Lizenz müssen folgende Fragen von der lizenzgebenden Person beantwortet werden:

Wenn im zu lizenzierenden Werk keine anderen CC-lizenzierten Materialien verwendet wurden:
Darf mein Werk bearbeitet werden? Wenn ja, dürfen die Bearbeitungen geteilt werden? Wenn ja, unter denselben Bedingungen? Sind kommerzielle Nutzungen des Werks erlaubt? 

Bei Verwendung von CC-lizenziertem Material im zu lizenzierenden Werk:
Unter welcher Lizenz ist das Material veröffentlicht? Ist diese Lizenz mit meiner angestrebten Lizenz kompatibel oder bestimmt sie diese?

Lizenzangabe in Beiträgen

Generell soll der Verweis auf die vergebene (CC-)Lizenz enthalten sein (TUM 2023, 6):
Name der Lizenz, Version der Lizenz (bei mehreren Versionen wie z. B. den CC-Lizenzen z. B. 3.0, 4.0…), Link zur Lizenz bzw. zum Lizenztext und ggf. auch das Logo/Bild

Beispiele

Dieses Werk ist lizenziert unter CC BY 4.0.

Lizenzangaben bei Verwendung von Werken Dritter im eigenen Werk:
Bei Verwendung von „gemischten Werken mit uneinheitlichen Lizenzen“ müssen Lizenzhinweise immer direkt am Werk angebracht werden, also Lizenzangabe, Quelle/Urheber*in und Lizenzlink in der Bildunterschrift eines geschützten Bildes.

Beispiele

Grafik: Collaborative work 1, Cocomaterial lizensiert unter CC 0 1.0 3Für dieses Bild müssten laut Lizenz die Urhebenden nicht genannt werden, trotzdem ist es sinnvoll, die Quelle anzugeben, um die Rechtssicherheit belegen zu können und die Urhebenden zu honorieren.

Aber auch bei selbst erstelltem Bildmaterial, das dieselbe Lizenz wie das Gesamtwerk hat, wird empfohlen, den Quellen- und Lizenzverweis direkt am Bildmaterial anzubringen.

Literatur

Nachweise in Data Affairs

Artikel

Lizenzen

Lerneinheit

Lizenzen