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Lizenzen

Dieser Text ist eine an die Fachdisziplin angepasste Fassung des Textes „Rechte und Lizenzen“ aus Data Affairs von Anne Voigt, lizenziert unter CC BY-SA 4.0.

Übersicht

In diesem Artikel geht es um die Lizenzierung von wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten. Die Inhalte hängen eng zusammen mit den Artikeln Urheberrecht, Nachnutzung und Archivierung und bilden eine Einheit.

Definition

„Eine Lizenz ist eine Nutzungsgestattung” (Kreutzer et al. 2021, 57). Mit ihr legen die Urhebenden'Das Urheberrecht (UrhG) schützt bestimmte geistige Schöpfungen (Werke) und Leistungen. Unter Werke fallen Sprachwerke, Lichtbild-, Film- und Musikwerke sowie Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte 2021, §2). Die künstlerischen, wissenschaftlichen Leistungen von Personen oder die getätigte Investition gelten dagegen als schützenswerte Leistungen (Leistungsschutzrecht). Der*die Urheber*in ist berechtigt, das Werk zu veröffentlichen und zu verwerten.' (Data Affairs, Glossar) Weiterlesen eines Werkes (z. B. Text oder Bild) fest, welche Rechte an ihrem Werk sie Dritten (Einzelpersonen oder einen Verlag) einräumen, d. h. wie das Werk durch diese weiter genutzt und verwertet werden darf.

Einführung

Das Urheberrecht'Das Urheberrecht (UrhG) schützt bestimmte geistige Schöpfungen (Werke) und Leistungen. Unter Werke fallen Sprachwerke, Lichtbild-, Film- und Musikwerke sowie Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte 2021, §2). Die künstlerischen, wissenschaftlichen Leistungen von Personen oder die getätigte Investition gelten dagegen als schützenswerte Leistungen (Leistungsschutzrecht). Der*die Urheber*in ist berechtigt, das Werk zu veröffentlichen und zu verwerten.' (Data Affairs, Glossar) Weiterlesen schützt Werke wie Texte, Bilder oder Musik, die durch eine persönliche, kreative Leistung entstanden sind, und gewährt den Urhebenden das Recht, diese Leistungen zu schützen, zu nutzen und zu verwerten. Nutzungs- und Verwertungsrechte können jedoch mittels eines Lizenzvertrages'In einem Lizenzvertrag oder über eine offene Lizenz legen die Rechteinhabenden fest, wie und unter welchen Bedingungen das eigene urheberrechtlich geschützte Werk durch Dritte verwendet und oder verwertet werden darf. Weiterlesen Dritten eingeräumt werden, die das urheberrechtlich geschützte Werk dann unter den in der Lizenz festgelegten Bedingungen verwenden dürfen. Die Urhebenden behalten weiterhin das geistige Eigentum an ihrem Werk.

Es gibt kommerzielle und freie Lizenzen. Kommerzielle Lizenzverträge werden oft mit Verlagen geschlossen und erlauben diesen, weitere Nutzungen eines Werks ggf. entgeltlich zu verwerten. Freie, offene Lizenzen hingegen erlauben allen eine kostenlose Nachnutzung eines Werks unter den vertraglich festgelegten Vereinbarungen der Lizenz. Wird einem Werk hingegen keine Lizenz hinzugefügt, sind keine Nutzungsrechte eingeräumt und Teile dieses Werkes können nur im Rahmen des Urheberrechts genutzt werden (Brettschneider et al. 2021, 9).

Zu den bekannten freien Lizenzen zählen bspw. die für Lizenzierung von Software geeignete GNU General Public License (GPL) der Free Software Foundation1siehe unter: https://www.gnu.org/licenses/ oder die für Datenbanken konzipierte Open Database License (ODbL) der Open Knowledge Foundation2siehe unter: https://opendatacommons.org/licenses/odbl/. Ein weiteres Beispiel für weit verbreitete offene Lizenzen sind die für die Publikation von Werken wie Texte und Abbildungen geeigneten Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen)'Creative-Commons-Lizenzen sind von der Non-Profit-Organisation Creative Commons vorgefertigte Lizenzverträge, mit denen die Urheberrechtsinhabenden der Öffentlichkeit die Nutzungsrechte am eigenen kreativen Werk einräumen können. Sobald ein unter CC-Lizenz stehendes Werk im Sinne des Lizenzvertrages von Dritten genutzt wird, kommt der Vertrag zustande (TUM 2023, 5). Weiterlesen (Kreutzer et al. 2021, 58), die hier im Fokus stehen.

Sollen Forschungsdaten bzw. -publikationen in Form von Texten frei verfügbar sein, werden i. d. R. CC-Lizenzen empfohlen. Sie sind rechtssicher, international gültig, maschinenlesbar und bedeuten wenig Aufwand für die Lizenzgebenden und -nehmenden. Denn die standardisierten Formulare der CC-Lizenzen gelten bereits als Lizenzverträge, d. h. sobald ein unter CC-Lizenz stehendes Werk im Sinne des Lizenzvertrages von Dritten genutzt wird, kommt der Vertrag automatisch zustande und die aufwendige und umständliche Rechteklärung bzw. Einholung einer Erlaubnis entfällt damit (TUM 2023, 5).

Motivation

Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben gehört zur guten wissenschaftlichen Praxis'Die gute wissenschaftliche Praxis (GWP) bildet einen standardisierten Kodex, der als Regelwerk in den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verankert ist. Die Leitlinien verweisen auf die ethische Verpflichtung jedes/jeder Forschenden, verantwortungsvoll, ehrlich und respektvoll vorzugehen, auch um das allgemeine Vertrauen in Forschung und Wissenschaft zu stärken. Sie können als Orientierung im Rahmen wissenschaftlicher Arbeitsprozesse geltend gemacht werden.' (Data Affairs, Glossar) Weiterlesen. So heißt es in Leitlinie 10 des DFG Kodex:

„Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler treffen, sofern möglich und zumutbar, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte.“

(GWP 2022, 17)

Lizenzen ermöglichen eine rechtlich abgesicherte Nachnutzung von Werken. Mit ihnen können die Lizenzgebenden die Nutzungsbedingungen ihrer Werke steuern und später gegen Verstöße vorgehen. Auf der anderen Seite schaffen Lizenzen für die Lizenznehmenden klare rechtliche Rahmenbedingungen, sodass diese genau wissen, was erlaubt ist (z. B. Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe) und was nicht. Insgesamt erleichtern Lizenzen den Zugang zu kreativen Werken und Forschungsarbeiten bei gleichzeitigem Schutz des geistigen Eigentums.

Dabei hat die Nutzung freier Lizenzen einige Vorteile. Die CC-Lizenzen'Creative-Commons-Lizenzen sind von der Non-Profit-Organisation Creative Commons vorgefertigte Lizenzverträge, mit denen die Urheberrechtsinhabenden der Öffentlichkeit die Nutzungsrechte am eigenen kreativen Werk einräumen können. Sobald ein unter CC-Lizenz stehendes Werk im Sinne des Lizenzvertrages von Dritten genutzt wird, kommt der Vertrag zustande (TUM 2023, 5). Weiterlesen bspw. bieten einfache, standardisierte und rechtssichere Lizenzverträge und damit eine niederschwellige sowie kostenlose Lizenzierung und Nachnutzung. Es müssen keine Verträge ausgearbeitet, Einwilligungen eingeholt und gegeben werden. Freie Lizenzen unterstützen das Teilen und je nach Lizenz auch eine potentielle Nachnutzung von Forschungsdaten und erhöhen damit die Sichtbarkeit von Forschungsarbeiten sowie die eigene Reputation. Mit offenen Lizenzen können zudem Daten und Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Vorgehen

RECHTEKLÄRUNG

Urheberrechtsschutz

Um Nutzungsrechte an einem Werk einräumen zu können, muss zunächst einmal als gesichert gelten, dass es sich überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt (siehe Artikel zum Urheberrecht). Liegt eine ausreichende geistige oder kreative Schöpfungshöhe und damit ein Urheberschutz am Werk vor, muss außerdem die Urheberschaft zweifelsfrei geklärt werden.

Urheberschaft

Nur die Rechteinhabenden haben das Recht zur Veröffentlichung, Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung eines Werks (§12 ff UrhG) und auch zu dessen Lizenzierung. Neben der Urheberschaft müssen auch die Nutzungsrechte bei der lizenzgebenden Person liegen. Bevor diese lizenzieren kann, muss sichergestellt sein, dass keine weiteren Rechte betroffen sind bzw. rechtliche Einschränkungen vorliegen, die die Wahl der Lizenz beeinflussen können (siehe Artikel zum Urheberrecht).

Nachnutzung Inhalte Dritter

Falls bspw. geistiges Eigentum von Dritten in der eigenen Forschungsarbeit enthalten ist, müssen Nutzungsrechte für dessen Verwendung vorliegen - z. B. in Form von Lizenzverträgen. Wurden die Inhalte unter offenen Lizenzen veröffentlicht, sollte die Kompatibilität der Lizenz mit der geplanten Lizenz der eigenen Veröffentlichung überprüft werden.

Persönlichkeitsrechte

Auch dürfen in Forschungsarbeiten verwendete Bilder oder Videos mit darauf erkennbaren Personen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht und verbreitet werden oder müssen sonst entfernt oder unkenntlich gemacht werden (bzw. mittels Filters).

Datenschutz

Vorgaben des Datenschutzes müssen ebenfalls eingehalten werden. So darf eine Verarbeitung3Hierzu zählen u. a. auch die Veröffentlichung, Archivierung usw. von personenbezogenen Daten in Forschungsarbeiten, z. B. bei Interviews im Rahmen von Forschungsarbeiten im Kontext der Oral History, nicht ohne eine informierte Einwilligung'Informierte Einwilligung (informed consent) meint die Zustimmung der Forschungsteilnehmenden zur Teilnahme an einem Forschungsvorhaben auf der Basis umfangreicher und verständlicher Informationen. Die Ausgestaltung einer informierten Einwilligung muss dabei sowohl ethische Grundsätze als auch datenschutzrechtliche Anforderungen adressieren.' (Data Affairs, Glossar) Weiterlesen der betroffenen Personen erfolgen. 

Erst wenn alle Rechte geklärt sind, kann das Werk durch die Urhebenden lizenziert werden, denn die lizenzgebende Person muss über all diejenigen Rechte verfügen, die sie den Nachnutzenden einräumen will (Kreutzer et al. 2021, 172).

LIZENZIERUNG MIT EINER CC-LIZENZ

Die CC-Lizenzen sind von der Non-Profit-Organisation Creative Commons vorgefertigte Verträge, mit denen die Rechteinhabenden der Öffentlichkeit die Nutzungsrechte am eigenen geistigen Eigentum einräumen können. Die bestehenden Lizenzen sind aufgrund des standardisierten Baukastenprinzips auch ohne juristisches Wissen gut nachvollziehbar und mit über 2 Milliarden CC-lizenzierten Werken weit verbreitet (Creative Commons, 2023a).

Die Lizenzverträge setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, von denen jeweils ein Baustein eine Bedingung für die Wiederverwendung festlegt. Die Bausteine werden mit Symbolen visualisiert und haben einen hohen Wiedererkennungswert, sodass Nachnutzende schnell verstehen, was sie bei einer Nachnutzung beachten müssen.

BAUSTEINE

BY Attribution – Der Name des*der Urheber*in muss genannt werden.
NC Non-Commercial – Das Werk darf nicht kommerziell verwertet werden.
ND No Derivates – Das Werk darf nicht verändert werden.
SA Share Alike – Weitergabe des Werkes darf nur unter gleichen Bedingungen (Lizenz) erfolgen.

Grafik: Creative Commons-Lizenzen, Shaddim lizenziert unter CC-BY-4.0

Lizenzverträge

Aus den Bausteinen setzen sich dann die weltweit rechtsgültigen Lizenzverträge zusammen: CC Zero oder CC BY, CC BY-SA, CC BY-NC, CC BY-NC-SA, CC BY-ND und CC BY-NC-ND.

CC Zero (0) stellt das Werk als gemeinfrei oder Public Domain zur Verfügung. Die Nutzung des Werkes ist demnach ohne jegliche Einschränkung möglich. Die CC BY ist ein Beispiel für eine sehr offene Lizenz, während die Lizenz CC BY-ND restriktiver ist, da das Werk nicht angepasst oder verändert werden darf und die Urhebenden genannt werden müssen.

Soll ein unter einer CC-Lizenz angebotenes Material, z. B. eine Abbildung, in einem anderen Beitrag verwendet werden, ist die CC-Lizenz des Beitrags von der ursprünglichen Lizenz des Materials (hier der Abbildung) abhängig und mitunter sind verschiedene Lizenzvarianten nicht kompatibel (Klimpel 2019). Das ist z. B. der Fall, wenn ein unter CC BY-SA veröffentlichtes Foto in einem unter CC BY zu veröffentlichendem Artikel verwendet wird. Die exakte Lizenz des Artikels wäre ebenfalls die CC BY-SA.4Ausführliche Informationen unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons

Für die Veröffentlichung und Archivierung von Forschungsdaten kann nicht per se eine bestimmte CC-Lizenz empfohlen werden, denn vertragliche Vereinbarungen, die Art der Daten, ihre Entstehung und (womöglich sensiblen) Inhalte legen erst im konkreten Anwendungsfall die Kriterien für die geeignete Lizenz fest. Für wissenschaftliche Textpublikationen hat sich jedoch bereits die CC BY-Lizenz durchgesetzt und wird zudem von der DFG empfohlen (DFG 2014).

Auswahl der passenden CC-Lizenz

Für die Auswahl der passenden Lizenz müssen folgende Fragen von der lizenzgebenden Person beantwortet werden:

Wenn im zu lizenzierenden Werk keine anderen CC-lizenzierten Materialien verwendet wurden:
Darf mein Werk bearbeitet werden? Wenn ja, dürfen die Bearbeitungen geteilt werden? Wenn ja, unter denselben Bedingungen? Sind kommerzielle Nutzungen des Werks erlaubt? 

Bei Verwendung von CC-lizenziertem Material im zu lizenzierenden Werk:
Unter welcher Lizenz ist das Material veröffentlicht? Ist diese Lizenz mit meiner angestrebten Lizenz kompatibel oder bestimmt sie diese?

Lizenzangabe in Beiträgen

Generell soll der Verweis auf die vergebene (CC-)Lizenz enthalten sein (TUM 2023, 6):
Name der Lizenz, Version der Lizenz (bei mehreren Versionen wie z. B. den CC-Lizenzen z. B. 3.0, 4.0…), Link zur Lizenz bzw. zum Lizenztext und ggf. auch das Logo/Bild

Beispiele

Dieses Werk ist lizenziert unter CC BY 4.0.

Lizenzangaben bei Verwendung von Werken Dritter im eigenen Werk:
Bei Verwendung von „gemischten Werken mit uneinheitlichen Lizenzen“ müssen Lizenzhinweise immer direkt am Werk angebracht werden, also Lizenzangabe, Quelle/Urheber*in und Lizenzlink in der Bildunterschrift eines geschützten Bildes.

Beispiele

Grafik: Collaborative work 1, Cocomaterial lizensiert unter CC 0 1.0 5Für dieses Bild müssten laut Lizenz die Urhebenden nicht genannt werden, trotzdem ist es sinnvoll, die Quelle anzugeben, um die Rechtssicherheit belegen zu können und die Urhebenden zu honorieren.

Aber auch bei selbst erstelltem Bildmaterial, das dieselbe Lizenz wie das Gesamtwerk hat, wird empfohlen, den Quellen- und Lizenzverweis direkt am Bildmaterial anzubringen.

Anwendungsbeispiele

Hier sind verschiedene Anwendungsbeispiele von Publikationen, bei denen die Lizenzen und Lizenzangaben unterschiedlich angegeben wurden und nicht immer leicht zu finden sind (Hinweis: Links öffnen).

Beispiel: Verschiedene Beispiele von Veröffentlichungen 

Ressourcen

Endnoten

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  • 3
    Hierzu zählen u. a. auch die Veröffentlichung, Archivierung usw.
  • 4
    Ausführliche Informationen unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
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    Für dieses Bild müssten laut Lizenz die Urhebenden nicht genannt werden, trotzdem ist es sinnvoll, die Quelle anzugeben, um die Rechtssicherheit belegen zu können und die Urhebenden zu honorieren.

Literatur und Quellenangaben

Zitierweise

Voigt, Anne. 2026. „Lizenzen“. HISTOFOX. Das Informations-, Lern- und Lehrportal für Datenkompetenzen in den historisch arbeitenden Disziplinen. NFDI4Memory und Freie Universität Berlin. https://histofox.4memory-dataliteracy.de/artikel/lizenzen/