Einführung: Nachnutzung
Die Nachnutzung'Eine Nachnutzung, oftmals auch Sekundärnutzung genannt, befragt bereits erhobene und veröffentlichte Forschungsdatensätze erneut mit dem Ziel, andere Erkenntnisse, möglicherweise aus einer neuen oder unterschiedlichen Perspektive, zu erhalten. Die Aufbereitung von Forschungsdaten für eine Nachnutzung erfordert einen erheblich höheren Anonymisierungs-, Aufbereitungs- und Dokumentationsaufwand als die bloße Archivierung im Sinne von Datenspeicherung.' (Data Affairs, Glossar) Weiterlesen von Forschungsdaten ist keine grundsätzlich neue Idee, sondern schon immer Bestandteil wissenschaftlichen Arbeitens gewesen, mit der Digitalisierung eröffnen sich nur neue Wege. In den historisch arbeitenden Disziplinen sind dabei verschiedene Formen traditioneller Nachnutzung in der Fachkultur tief verankert. Die wohl häufigsten Formen sind die Nutzung von Quellen und das Rezipieren veröffentlichter Fachliteratur als Sekundärquelle für die eigene Forschung. Mit Archivkatalogen, (kritischen) Quelleneditionen, aber auch bspw. Regesten – Kurzbeschreibungen von Urkunden – kennt die Geschichtswissenschaft ganze Werkgattungen, deren wesentlicher Zweck ihre Nachnutzung ist. Durch die digitale Bereitstellung solcher Werke vereinfachen und vervielfältigen sich natürlich deren Nutzungsmöglichkeiten, z. B. durch automatisierte Analyse und den einfacheren Zugriff. Weitergehende Nachnutzungsoptionen ergeben sich aus der Bereitstellung von Forschungsdaten, die über diese etablierten Formate hinausgehen, wie z. B. annotierte Quellen, georeferenzierte historische Karten, mit Normvokabularen angereicherteAnreicherung bezeichnet die Tätigkeit, ein Untersuchungsobjekt durch zusätzliche Informationen zu ergänzen, indem deren Herkunft, Beschaffenheit, Struktur, Bedeutung oder einzelne Elemente explizit gemacht werden (Borek et al 2021). Weiterlesen Daten, Simulationsdaten, statistisch aufbereitete historische Daten, 3D-Rekonstruktionen u. v. m.
Mit fortschreitender Digitalisierung und der Forderung nach Open Science'Der Begriff Open Science bündelt … Strategien und Verfahren, die allesamt darauf abzielen, ... alle Bestandteile des wissenschaftlichen Prozesses über das Internet offen zugänglich und nachnutzbar zu machen. Damit sollen Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft neue Möglichkeiten im Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen eröffnet werden' (Open Science AG 2014). Weiterlesen rückt daher die Nachnutzung von Forschungsdaten zusätzlich zu den traditionellen Formen zunehmend ins Zentrum. Forschungsdaten aus öffentlich geförderter Forschung werden als Gemeinschaftsgut betrachtet, das in digitalisierter Form möglichst offen zugänglich und nutzbar sein sollte. Im besten Fall sind die Daten dabei kostenfrei abrufbar (Open Access'Open Access bezeichnet den freien, kostenlosen, ungehinderten und barrierefreien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Materialien. Für eine weitere rechtssichere Nachnutzung der Materialien durch Dritte müssen die Urhebenden mittels Lizenzvertrages die Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen. Die freien CC-Lizenzen spezifizieren bspw. genau, wie Daten und Materialien weitergenutzt werden dürfen. Weiterlesen) und stehen unter einer offenen Lizenz'In einem Lizenzvertrag oder über eine offene Lizenz legen die Rechteinhabenden fest, wie und unter welchen Bedingungen das eigene urheberrechtlich geschützte Werk durch Dritte verwendet und oder verwertet werden darf. Weiterlesen, sodass sie nachgenutzt werden können, ohne die Datengebenden (die Urheber:innen der Daten) kontaktieren, um Erlaubnis fragen und individuelle Datennutzungsverträge schließen zu müssen. Voraussetzung dafür ist ein wechselseitiges Vertrauensverhältnis zwischen den Datengebenden und Datennehmenden: Erstere sollten ihre Daten sorgfältig gemäß wissenschaftlicher, rechtlicher und forschungsethischer Anforderungen aufbereiten und das Nachnutzungspotential für Dritte genau prüfen (vgl. Artikel Publikation, Datenschutz'Datenschutz beinhaltet Maßnahmen gegen ein unrechtmäßiges Erheben, Speichern, Teilen und Nachnutzen von personenbezogenen Daten. Der Datenschutz stützt sich auf das Recht der Selbstbestimmung von Individuen in Bezug auf den Umgang mit ihren Daten und ist in der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz und in den entsprechenden Gesetzen der Bundesländer verankert. Ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.' (Data Affairs, Glossar) Weiterlesen, QualitätDatenqualität (in historisch arbeitenden Fächern) ist ein Maß für den Zustand von Daten hinsichtlich quantitativer Merkmale wie Genauigkeit und Vollständigkeit sowie qualitativer Aspekte wie Relevanz und Nachvollziehbarkeit. Dabei gibt es keinen absoluten Qualitätsmaßstab: Was als qualitativ hochwertig gilt, hängt stets vom konkreten Forschungsvorhaben, der zugrundeliegenden Fragestellung und der angewandten Methode ab.In historisch arbeitenden Fächern treten zwei spezifische Herausforderungen hinzu. Erstens sind historische Forschungsdaten in außerordentlicher inhaltlicher Vielfalt und struktureller Heterogenität überliefert – von Handschriften und Drucken über Fotografien und Tonaufnahmen bis hin zu nativ digitalen Datensätzen. Welche Kontextinformationen zu einer Quelle erfasst werden müssen, ist dabei nicht absolut bestimmbar, sondern ergibt sich neben der Quellentypspezifik aus der jeweiligen Fragestellung: Denn die Kontextualisierung einer Quelle könnte theoretisch unbegrenzt fortgesetzt werden, ist in der Praxis aber auf das für den Forschungszweck Notwendige beschränkt. Zweitens sind historische Daten grundsätzlich durch Überlieferungslücken und Unschärfen geprägt: Bestimmte Informationen sind schlicht nicht mehr rekonstruierbar, was Vollständigkeit als Qualitätskriterium im historischen Kontext nur bedingt anwendbar macht. Datenqualität bedeutet hier daher weniger das Erreichen eines absoluten Vollständigkeitsideals als vielmehr die transparente Dokumentation dessen, was vorhanden ist, was fehlt und warum (vgl. Körfer 2026). Weiterlesen). Ist bei Forschungsdaten mit sensiblen Themen oder durch den Schutz von Rechten Dritter ein offener Zugriff nicht möglich, sollten Verträge festlegen, wie die Daten genutzt werden können. Nachnutzende wiederum sollten wertschätzend mit den vorgefundenen Daten umgehen, die Datengebenden durch Zitation honorieren und einen Datenmissbrauch in jedem Falle unterlassen (RatSWD 2023, 33; DGfE 2020, 4). Ein verantwortungsbewusster und reflektierter Umgang mit bereits bestehenden Daten – gegenüber Datengebenden und inkludierten Dritten – ist für die Nachnutzung unverzichtbar. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, sollten sich Nachnutzende anhand der zur Verfügung gestellten Kontextinformationen (vgl. Artikel Datendokumentation) genauestens mit den Hintergründen der Forschung und der Art und Beschaffenheit der vorliegenden Daten auseinandersetzen. Ferner sollten sie ihre eigene Position und Perspektive als Nachnutzende berücksichtigen und in die neue Analyse und Argumentation mit einfließen lassen (Kistenfeger 2011, 8). Insbesondere bei personenbezogenenPersonenbezogene Daten sind: 'alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann;...' (EU-DSGVO, Artikel 4 Nr. 1; BDSG, §46 Abs. 1; BlnDSG, §31). Weiterlesen und sensiblen Daten 'Einen eigenen Teilbereich innerhalb der personenbezogenen Daten bilden die sog. besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Definition geht auf den EU-DSGVO Artikel 9 Abs. 1, 2016 zurück, der besagt, dass es sich hierbei um Angaben über Weiterlesenstellt sich eine Nachnutzung v. a. datenschutzrechtlich als schwierig dar.
Literatur
Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften (DGfE). 2020. Empfehlungen zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten im Kontext erziehungs- und bildungswissenschaftlicher sowie fachdidaktischer Forschung. DFG. Zuletzt aufgerufen am 12. Juni 2026. https://www.dfg.de/resource/blob/174560/67a06609aa9aaa98e73b9b7d798afbb9/stellungnahme-forschungsdatenmanagement-data.pdf.
Kistenfeger, Jens. 2011. Historische Erkenntnis zwischen Objektivität und Perspektivität. Heusenstamm. Ontos. Zuletzt aufgerufen am 17. Juni 2026. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:352-opus-128373.
Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD). 2023. „Forschungsdatenmanagement in kleinen Forschungsprojekten – Eine Handreichung für die Praxis.“ RatSWD Output, 8(6). doi:10.17620/02671.72.
