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AufgabeÜbung 1

Übung 1

Fallbeispiel:
Zwei Historikerinnen an einer deutschen Universität analysieren Tagebücher, Briefe und Fotografien aus einem privaten Familiennachlass zur Lebenswelt deutscher Auswanderer in den 1920er Jahren. Sie haben mit den Familienmitgliedern als Erben der ursprünglichen Schreiber*innen und Fotograf*innen einen entsprechenden Nutzungsvertrag abgeschlossen, der die wissenschaftliche Analyse und Veröffentlichung der Daten unter einer offenen Lizenz gestattet. Die digitalisierten Quellen werden transkribiert, kommentiert und mit Metadaten angereichert. Die daraus resultierende Datenbank mit den transkribierten Dokumenten, historischen Kontextualisierungen und Verweisen auf weitere Quellen wird auf einem universitätseigenen Server gespeichert.

Was denken Sie? Wem gehören in diesem Fallbeispiel die Urheber- und Nutzungsrechte an den Forschungsdaten, welche Rechte bestehen an dem entstandenen Datenbankwerk? Den Forschenden, den Beforschten, der Universität, allen … ?

Die Antwort ist keineswegs trivial, denn in diesem Fallbeispiel können viele Rechtsbereiche betroffen und die Rechtslage dementsprechend komplex sein. Im Folgenden finden Sie eine schematische Aufstellung der möglichen betroffenen Rechte und Rechteinhabenden.

Grafik: Rechtsinhaberschaft von Forschungsdaten, Brettschneider (2020), lizenziert unter CC-BY 4.0 International

Konkret für obiges Fallbeispiel bedeutet das:

  • Hardware:
    • Eigentum am Datenträger/Rechner/Server: Universität
  • Datenbank:
    • Rechte an der Datenbank: Forschende 
    • Datenbankherstellerrecht: Universität
  • Daten: Dritte, hier Familienmitglieder, die den Forscher*innen eine entsprechende Nutzung und Veröffentlichung erlaubt haben. Fallstrick: Sofern in dem Archiv auch Antworten von Dritten auf die Briefe der Familienmitglieder enthalten sind, halten selbstverständlich deren Autor*innen bzw. Nachfahren das Urheberrecht. Die Besitzer des Familienarchivs können den Forscher*innen für diese Briefe also kein Verwertungsrecht einräumen.
  • Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Hier aufgrund des Alters der Briefe unwahrscheinlich, es besteht aber auch postmortales Persönlichkeitsrecht.
  • Ggf. Nutzungsrechte beim Arbeitgeber (siehe §§ 43, 69b UrhG)

Aber nicht jede Forschungsarbeit stellt sich rechtlich so komplex dar. Die folgende Lerneinheit soll Ihnen Richtlinien und Hilfestellungen geben, was Sie beachten und welche rechtliche Fragen Sie frühzeitig klären sollten, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu umgehen und rechtssichere Daten zu erhalten.

Literatur und Quellenangaben