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AbschnittDefinition: Datenschutz

Definition: Datenschutz

Im Forschungszusammenhang wird unter Datenschutz der Schutz personenbezogener ForschungsdatenPersonenbezogene Daten sind: 'alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann;...' (EU-DSGVO, Artikel 4 Nr. 1; BDSG, §46 Abs. 1; BlnDSG, §31). Weiterlesen vor unbefugter oder unerlaubter Verarbeitung'Der Begriff der 'Verarbeitung' ist definiert als 'jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;' (BlnDSG, §31; EU-DSGVO, Artikel 4 Nr. 2). Die Verarbeitung bezeichnet also jegliche Form der Arbeit mit personenbezogenen Daten, von der Erhebung bis zur Löschung.' (Data Affairs, Glossar) Weiterlesen verstanden. Damit wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umgesetzt. Die Verarbeitung von Daten bezeichnet jegliche Form der Arbeit mit personenbezogenen Daten, von der Erhebung, der Organisation und der Speicherung, der Anpassung und dem Auslesen, dem Abfragen und der Bereitstellung bis zur Löschung (BlnDSG, 2018).

Quelle: Datenschutz, Anne Voigt mit CoCoMaterial, 2023, lizenziert unter CC BY-SA 4.0

Literatur

  • Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank. 2018. „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG) vom 13. Juni 2018“. Zuletzt aufgerufen am 30. Januar 2026. https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-DSGBE2018V1IVZ