Einführung: Lizenzen
Das Urheberrecht'Das Urheberrecht (UrhG) schützt bestimmte geistige Schöpfungen (Werke) und Leistungen. Unter Werke fallen Sprachwerke, Lichtbild-, Film- und Musikwerke sowie Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte 2021, §2). Die künstlerischen, wissenschaftlichen Leistungen von Personen oder die getätigte Investition gelten dagegen als schützenswerte Leistungen (Leistungsschutzrecht). Der*die Urheber*in ist berechtigt, das Werk zu veröffentlichen und zu verwerten.' (Data Affairs, Glossar) Weiterlesen schützt Werke wie Texte, Bilder oder Musik, die durch eine persönliche, kreative Leistung entstanden sind, und gewährt den Urhebenden das Recht, diese Leistungen zu schützen, zu nutzen und zu verwerten. Nutzungs- und Verwertungsrechte können jedoch mittels eines Lizenzvertrages'In einem Lizenzvertrag oder über eine offene Lizenz legen die Rechteinhabenden fest, wie und unter welchen Bedingungen das eigene urheberrechtlich geschützte Werk durch Dritte verwendet und oder verwertet werden darf. Weiterlesen Dritten eingeräumt werden, die das urheberrechtlich geschützte Werk dann unter den in der Lizenz festgelegten Bedingungen verwenden dürfen. Die Urhebenden behalten weiterhin das geistige Eigentum an ihrem Werk.
Es gibt kommerzielle und freie Lizenzen. Kommerzielle Lizenzverträge werden oft mit Verlagen geschlossen und erlauben diesen, weitere Nutzungen eines Werks ggf. entgeltlich zu verwerten. Freie, offene Lizenzen hingegen erlauben allen eine kostenlose Nachnutzung eines Werks unter den vertraglich festgelegten Vereinbarungen der Lizenz. Wird einem Werk hingegen keine Lizenz hinzugefügt, sind keine Nutzungsrechte eingeräumt und Teile dieses Werkes können nur im Rahmen des Urheberrechts genutzt werden (Brettschneider et al. 2021, 9).
Zu den bekannten freien Lizenzen zählen bspw. die für Lizenzierung von Software geeignete GNU General Public License (GPL) der Free Software Foundation1siehe unter: https://www.gnu.org/licenses/ oder die für Datenbanken konzipierte Open Database License (ODbL) der Open Knowledge Foundation2siehe unter: https://opendatacommons.org/licenses/odbl/. Ein weiteres Beispiel für weit verbreitete offene Lizenzen sind die für die Publikation von Werken wie Texte und Abbildungen geeigneten Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen)'Creative-Commons-Lizenzen sind von der Non-Profit-Organisation Creative Commons vorgefertigte Lizenzverträge, mit denen die Urheberrechtsinhabenden der Öffentlichkeit die Nutzungsrechte am eigenen kreativen Werk einräumen können. Sobald ein unter CC-Lizenz stehendes Werk im Sinne des Lizenzvertrages von Dritten genutzt wird, kommt der Vertrag zustande (TUM 2023, 5). Weiterlesen (Kreutzer et al. 2021, 58), die hier im Fokus stehen.
Sollen Forschungsdaten bzw. -publikationen in Form von Texten frei verfügbar sein, werden i. d. R. CC-Lizenzen empfohlen. Sie sind rechtssicher, international gültig, maschinenlesbar und bedeuten wenig Aufwand für die Lizenzgebenden und -nehmenden. Denn die standardisierten Formulare der CC-Lizenzen gelten bereits als Lizenzverträge, d. h. sobald ein unter CC-Lizenz stehendes Werk im Sinne des Lizenzvertrages von Dritten genutzt wird, kommt der Vertrag automatisch zustande und die aufwendige und umständliche Rechteklärung bzw. Einholung einer Erlaubnis entfällt damit (TUM 2023, 5).
Literatur
Brettschneider, Peter, Alexandra Axtmann, Elisabeth Böker, und Dirk von Suchodoletz. 2021. „Offene Lizenzen für Forschungsdaten: Rechtliche Bewertung und Praxistauglichkeit verbreiteter Lizenzmodelle“. O-Bib. Das Offene Bibliotheksjournal. Band 8 Nummer 3:1–22. https://doi.org/10.5282/o-bib/5749
Kreutzer, Till und Henning Lahmann. 2021. Rechtsfragen bei Open Science: Ein Leitfaden. Hamburg University Press. doi:10.15460/HUP.211
Universitätsbibliothek Technische Universität München. 2023. Handreichung zu rechtlichen Aspekten des Forschungsdatenmanagements. München: Universitätsbibliothek Technische Universität München. Zuletzt aufgerufen am 30. Januar 2026. https://mediatum.ub.tum.de/doc/1690463/document.pdf
