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LerneinheitUrheberrecht

Motivation

Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, wie etwa durch eine Kenntlichmachung nachgenutzter Quellen und Daten oder eine Dokumentation der Nutzungsrechtsvereinbarungen an ihren Forschungsdaten, gehört zur guten wissenschaftlichen Praxis'Die gute wissenschaftliche Praxis (GWP) bildet einen standardisierten Kodex, der als Regelwerk in den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verankert ist. Die Leitlinien verweisen auf die ethische Verpflichtung jedes/jeder Forschenden, verantwortungsvoll, ehrlich und respektvoll vorzugehen, auch um das allgemeine Vertrauen in Forschung und Wissenschaft zu stärken. Sie können als Orientierung im Rahmen wissenschaftlicher Arbeitsprozesse geltend gemacht werden.' (Data Affairs, Glossar) Weiterlesen (DFG 2019). Aber auch durch die zunehmende Nutzung digital verfügbarer Daten, deren Originalität und Herkunft ggf. kritisch hinterfragt werden müssen, ist es unerlässlich, sich mit Schutzrechten zu beschäftigen.

Um an eigenen Forschungsdaten und -publikationen Nutzungsrechte einräumen zu können, muss zweifelsfrei feststehen, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. Da aber oft erst konkret am Anwendungsfall beurteilt werden kann, ob Daten urheberrechtlich geschützt sind, ist es wichtig, sich hier frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und ggf. auch zu klären, ob Mit-Urheberschaften existieren. Es ist zudem sicher im eigenen Interesse der Forschenden, über grundlegendes Wissen im Bereich des Urheberrechts zu verfügen, um umgekehrt auch die eigenen Urheberrechte geltend machen zu können – vor allem auch bei Werken, die in Projektteams entstanden sind (Mit-Urheberschaft).

Des Weiteren sind für eine Veröffentlichung und Archivierung von Forschungsdaten rechtssichere Daten unabdingbar, da sie mit passender Lizenz Grundvoraussetzung für eine Nachnutzung durch Dritte sind. Gerade auch wenn urheberrechtlich geschützte Werke Dritter wie z. B. Abbildungen in eigene Werke eingebunden sind.